30.6.2014:
Frist für Antrag auf Erstattung von Vorsteuern 2013 im Drittland bzw für Drittlandsunternehmer in Österreich endet am 30.6.2014 (siehe Punkt 8).
30.9.2014:
- Die Möglichkeit der Erstattung von Vorsteuern 2013 in EU-Mitgliedsländern via FinanzOnline endet am 30.9.2014 (siehe Punkt 8).
- Vorlage des L 34 EDV für die Berücksichtigung der Pendlerförderung 2014 (siehe Punkt 4).
- Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch für das Kalenderjahr 2013 (siehe ausführlich KlientenInfo 3/2013)
Stand: 17. Juni 2014