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Schüler und Studenten sind froh, für die Ferien einen lukrativen Ferialjob zu finden. ...mehr

Was wäre ein Sommer ohne Feste?

Grundsätzlich wird bei geselligen Veranstaltungen eines begünstigten Vereins in große und kleine ... ...mehr

Neuregelung der Grunderwerbsteuer ab 1.6.2014

Zum begünstigten Familienkreis zählen daher nur Ehegatten, eingetragene Partner, Eltern, Kinder, ... ...mehr

Highlights aus den Lohnsteuerrichtlinien 2014

Die alljährliche Richtlinienwartung hat auch heuer wieder eine Anpassung der Lohnsteuerrichtlinien ... ...mehr

Auswirkungen des AbgÄG 2014 im Detail

Bekanntlich wurde durch das Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2014 die steuerliche Abzugsfähigkeit ... ...mehr

Sonstige steuerliche Änderungen durch das BBG 2014

Die zuletzt im Jahr 2001 angepasste Umsatzgrenze für den Eintritt der Buchführungspflicht bei land- ... ...mehr

Erfreuliches

Der ausschließlich vom Arbeitgeber getragene Unfallversicherungsbeitrag wird ab 1.7.2014 um 0,1% ... ...mehr

Vorsteuerrückerstattung rechtzeitig bis 30.6.2014 bzw 30.9.2014

Hat ein Unternehmen Vorsteuerbeträge im Ausland bezahlt, so ist es wichtig, die Fallfristen exakt ... ...mehr

Splitter

An knapp 300.000 Selbständige versendet bis Ende Juni die SVA eine Übersicht über die vorläufige ... ...mehr

Termine

Frist für Antrag auf Erstattung von Vorsteuern 2013 im Drittland bzw für Drittlandsunternehmer in ... ...mehr

Erfreuliches

Illustration

Unter dem Motto „man freut sich auch über Kleinigkeiten“ möchten wir nicht versäumen, auf folgende Änderungen hinzuweisen:

Geringfügige Senkung der Lohnnebenkosten

Der ausschließlich vom Arbeitgeber getragene Unfallversicherungsbeitrag wird ab 1.7.2014 um 0,1% auf 1,3% gesenkt.
Der Insolvenz-Entgelt-Fonds, der bei Zahlungsunfähigkeit des Dienstgebers für die offenen Ansprüche der Dienstnehmer einspringt, wird durch den IE-Zuschlag vom Arbeitgeber finanziert. Dieser wird um 0,1% auf 0,45% gesenkt, allerdings erst ab 1.1.2015.

Erhöhung der Familienbeihilfe

Kürzlich wurde die Erhöhung der Familienbeihilfe (FBH) um 4% ab dem 1.7.2014 sowie eine weitere Erhöhung um je 1,9% per 1.1.2016 bzw 1.1.2018 beschlossen.

Familienbeihilfe für ein Kind bisher ab 1.7.2014 ab 1.7.2016 ab 1.1.2018
0-2 Jahre 105,40 109,70 111,80 114,00
3-9 Jahre 112,70 117,30 119,60 121,90
10-18 Jahre 130,90 136,20 138,80 141,50
ab 19 Jahre 152,70 158,90 162,00 165,10
Zuschlag bei Behinderung 138,30 150,00 152,90 155,90
Erhöhungsbeträge für jedes Kind, wenn die FBH für mehrere Kinder bezahlt wird:
für 2 Kinder 6,40 6,70 6,90 7,10
für 3 Kinder 15,94 16,60 17,00 17,40
für 4 Kinder 24,45 25,50 26,00 26,50
für 5 Kinder 29,56 30,80 31,40 32,00
für 6 Kinder 32,97 34,30 35,00 35,70
für jedes weitere diverse Sätze 50,00 51,00 52,00
Schulstartgeld 100 € einmalig im September für alle 6-15 Jährigen
Mehrkindzuschlag 20 € / Monat ab dem 3. Kind (Familieneinkommen unter 55.000 €)

Stand: 17. Juni 2014

Bild: recht_schoen - Fotolia.com

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