Steuernews - Termin 31.12.2018
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Steuernews

ÖGSW News

Editorial

Die ab 1.1.2019 in Kraft tretenden Neuerungen werden in dieser Ausgabe besprochen. ...mehr

Vorschau auf das Jahr 2019

Hier eine erste Vorschau auf die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2019. Die ausführliche ... ...mehr

Sozialversicherung: Monatliche Beitrags-Grundlagenmeldung

Ab 1. 1. 2019 sind die individuellen Beitragsgrundlagen sämtlicher Arbeitnehmer monatlich anstelle ... ...mehr

Körperschaftsteuer: neue Hinzurechnungsbesteuerung

Geändert wurde der bisherige Methodenwechsel für sogenannte Portfoliobeteiligungen, das sind im ... ...mehr

Umsatzsteuer: Die wichtigsten Änderungen aus dem Wartungserlass 2018

Mit dem Wartungserlass 2018 wurden gesetzliche Änderungen, die Judikatur der Höchstgerichte und ... ...mehr

Umgründungssteuer: Highlights aus dem Wartungserlass 2018

Die Umgründungssteuerrichtlinien (UmgrStR) wurden erst im Vorjahr einer Wartung unterzogen. ...mehr

Splitter

Mit Genossenschaftsspaltungsgesetz (GenSpaltG) hat der Gesetzgeber den bislang bestehenden Nachteil ... ...mehr

Termin 31.12.2018

Bis zum 31.12.2018 kann die Rückerstattung von Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen 2015 ... ...mehr

Termin 31.12.2018

Illustration

Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2015

Bis zum 31.12.2018 kann die Rückerstattung von Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen 2015 bei Mehrfachversicherung über der Höchstbemessungsgrundlage beantragt werden. Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.

Arbeitnehmerveranlagung 2013

Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Bis zum 31.12.2018 kann daher eine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2013 noch eingereicht werden.

Ankauf von Wertpapieren für optimale Ausnutzung des GFB 2018

Sollten Sie noch nicht ausreichend Investitionen getätigt haben, so ist es am einfachsten, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) erforderliche Investitionsdeckung bei Gewinnen über € 30.000 durch den Kauf von Wertpapieren zu erfüllen. Als begünstigte Wertpapiere gelten alle in EURO begebene Anleihen, Anleihen- und Immobilienfonds.

Da es für Gewinne über € 580.000 keinen GFB mehr gibt, beträgt die maximale benötigte Investitionssumme € 41.450. Bis zum Ultimo sollten die Wertpapiere auf Ihrem Depot verfügbar sein!

Registrierkassen Jahresendbeleg

Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg. Sie müssen daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zu 31.12.2018 den Jahresbeleg herstellen und den Ausdruck sieben Jahre aufbewahren! Die Sicherung auf einen externen Datenspeicher darf aber nicht vergessen werden. Für die Prüfung des Jahresendbeleges mit Hilfe der BelegcheckApp ist bis zu 15.2.2019 Zeit. Für Webservice-basierte Registrierkassen werden diese Schritte großteils bereits automatisiert durchgeführt.

Stand: 06. Dezember 2018

Bild: isak55 - Fotolia.com

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