Steuernews - Termin 31.12.2017
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Steuernews

ÖGSW News

Vorschau auf das Jahr 2018

Hier eine erste Vorschau auf die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2018. ...mehr

Abschaffung der Mietvertragsgebühren für Wohnungsmieter ab 11.11.2017

Am 13.10.2017 hat der Nationalrat – wie bereits berichtet - die Abschaffung der ... ...mehr

Einlagen- und Innenfinanzierungserlass

Um feststellen zu können, ob eine Ausschüttung steuerlich als Einlagenrückzahlung oder als ... ...mehr

Neue Datenschutzverpflichtungen für Unternehmen ab 25.5.2018

Zur Durchführung der DSGVO wurde in Österreich das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 beschlossen. ...mehr

Höchstgerichtliche Entscheidungen

VwGH erteilt wirtschaftlicher Betrachtungsweise beim Mantelkauf eine Absage ...mehr

Splitter

Zum 31.12.2017 ist nun erstmalig ein Jahresbeleg auszudrucken und ebenfalls mit dieser Handy-App zu ... ...mehr

Termin 31.12.2017

Die Einschränkung auf Wohnbauanleihen bzw. -aktien entfällt ab heuer. ...mehr

Termin 31.12.2017

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Substanzabgeltung für geschenkte Liegenschaften rechtzeitig überweisen

Sie haben eine Immobilie unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes verschenkt und die Zahlung einer Substanzabgeltung vereinbart, damit Sie weiterhin die Abschreibung geltend machen können? Dann vergessen Sie nicht, die Substanzabgeltung auch noch heuer an den Geschenknehmer zu überweisen, da Sie ansonsten keine Abschreibung geltend machen können. Nach Ansicht des BMF ist diese Substanzabgeltung umsatzsteuerpflichtig.

Mitteilungen betreffend Verrechnungspreise

Mit dem EU-AbgÄG 2016 wurden neue Bestimmungen zur Dokumentation von Verrechnungspreisen eingeführt. Multinationale Unternehmensgruppen, deren konsolidierter Umsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr € 750 Mio überstiegen hat, müssen einen länderbezogenen Report (CbC-Report) erstellen und innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres an das zuständige Finanzamt übermitteln (bei Kalenderwirtschaftsjahren daher erstmalig zum 31.12.2017). Die Verpflichtung zur Übermittlung des CbC Reporting trifft grundsätzlich die oberste Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe. Es kann jedoch auch eine in Österreich ansässige Tochtergesellschaft in die Verpflichtung der Muttergesellschaft eintreten (zB wenn die Muttergesellschaft aufgrund der maßgebenden Bestimmungen in deren Sitzstaat keiner Verpflichtung unterliegt).

Jede in Österreich ansässige Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe (unabhängig davon, wie hoch der Umsatz war) hat dem zuständigen Finanzamt spätestens bis zum letzten Tag des Wirtschaftsjahres mitzuteilen, ob sie oberste Muttergesellschaft oder vertretende Muttergesellschaft ist, bzw. welche Gesellschaft den Bericht abgeben wird. Die Berichte sind heuer erstmalig via FinanzOnline einzureichen.

Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2014

Bis zum 31.12.2017 kann die Rückerstattung von Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen 2014 bei Mehrfachversicherung über der Höchstbemessungsgrundlage beantragt werden. Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.

Arbeitnehmerveranlagung 2012

Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Bis zum 31.12.2017 kann daher eine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2012 noch eingereicht werden.

Ankauf von Wertpapieren für optimale Ausnutzung des GFB 2017

Sollten Sie noch nicht ausreichend Investitionen getätigt haben, so ist es am einfachsten, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) erforderliche Investitionsdeckung bei Gewinnen über € 30.000 durch den Kauf von Wertpapieren zu erfüllen. Die Einschränkung auf Wohnbauanleihen bzw. -aktien entfällt ab heuer. Als begünstigte Wertpapiere gelten jetzt wieder alle in Euro begebene Anleihen, Anleihen- und Immoblienfonds.

Da es für Gewinne über € 580.000 gar keinen GFB mehr gibt, beträgt die maximale benötigte Investitionssumme € 41.450. Bis zum Ultimo sollten die Wertpapiere auf Ihrem Depot verfügbar sein!

Stand: 11. Dezember 2017

Bild: CrazyCloud - Fotolia.com

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