Steuernews - Highlights aus dem Salzburger Steuerdialog
Untere Viaduktgasse 1/3 | 1030 Wien | Tel. 01/718 05 86 |
Steuernews

ÖGSW News

Vorschau auf das Jahr 2017

Zuwendungen an ausländische Organisationen können wie bisher in der Steuererklärung berücksichtigt ... ...mehr

Highlights aus dem Salzburger Steuerdialog

Vertreter der Finanzverwaltung treffen sich jährlich in Salzburg, um Praxisfälle zu diskutieren. ...mehr

Mit dem Automatischen Informationsaustausch fällt nun auch die Anonymität für Österreicher in der Schweiz und in Liechtenstein

Zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung hat die EU mit der Schweiz und Liechtenstein Abkommen über ... ...mehr

Neues für Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse

Mit dem Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 wurden auch Änderungen hinsichtlich der ... ...mehr

Registrierkasse – was ist zu tun bis zum 1.4.2017

Ab 1.4.2017 muss jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor ... ...mehr

Splitter

Der VfGH hat vor kurzem entschieden, dass das grundsätzliche Verbot, einen Lagezuschlag für ... ...mehr

Termin 31.12.2016

Mit dem EU-AbgÄG 2016 wurden neue Bestimmungen zur Dokumentation von Verrechnungspreisen eingeführt. ...mehr

Highlights aus dem Salzburger Steuerdialog

Illustration

Vertreter der Finanzverwaltung treffen sich jährlich in Salzburg, um Praxisfälle zu diskutieren. Die Ergeb­­nisse werden nach einem Begutachtungsverfahren als Erlass veröffentlicht. Im folgenden soll auf einige interessante Aussagen eingegangen werden:

  • Private Erfindungen (außer eventuell Zufallserfindungen) und privat entwickeltes Know-How können in der Regel nicht mit einem geschätzten Marktwert in einen eigenen Betrieb eingelegt werden.
  • In bestimmten Fällen werden Einkünfte steuerlich direkt der natürlichen Person zugerechnet, obwohl die Verrechnung über eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft erfolgt. Das Entgelt für die Geschäftsführungstätigkeit , das von einer KG an die Komplementär-GmbH bezahlt wird, wird dem Geschäftsführer nicht direkt zugerechnet, auch wenn er alleiniger Kommanditist ist.
  • Rabatte bis zu 20 % bzw. bis zu € 1.000 pa, die der Arbeitgeber allen Mitarbeitern oder bestimmten Gruppen von Mitarbeitern gewährt, sind von der Einkommensteuer befreit. Umsatzsteuerlich wäre in diesen Fällen der Normalwert anzusetzen. Bei Sachzuwendungen können aus Vereinfachungsgründen die Sachbezugswerte herangezogen werden. Daher ist der geldwerte Vorteil für die begünstigten Rabatte umsatzsteuerlich mit Null zu bemessen. Diese Schlussfolgerung kommt auch zur Anwendung, wenn einem Dienstnehmer ein Dienstauto mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km („Elektroauto“) zur Verfügung gestellt wird, da ja auch hier kein Sachbezug zu berücksichtigen ist. Verwendet hingegen ein Unternehmer ein betrieblich mit Vorsteuerabzug angeschafftes Elektroauto für private Zwecke, muss der Eigenverbrauch der Umsatzsteuer unterworfen werden.

Stand: 7. Dezember 2016

Bild: gzorgz - Fotolia.com

Lengauer Wirtschaftstreuhandkanzlei Leistungen fuer Alle Leistungen fuer Aerzte Leistungen fuer NGOs
Schriftgröße | 0 | +
design by atikon.com