Steuernews - Termin 31.12.2013
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Steuernews

ÖGSW News

Vorschau auf 2014

Unterhaltsleistungen – Regelbedarfsätze für 2014 ...mehr

Änderungen im Bereich des Rechtsmittelverfahrens in sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungssachen ab 1.1.2014

Verfassungsgerichtshof und künftig die Revision an den Verwaltungsgerichtshof offen. ...mehr

Änderungen bei der UMSATZSTEUER

Highlights des Wartungserlasses 2013 ...mehr

Highlights aus dem Wartungserlass zu Art I bis III der Umgründungssteuerrichtlinien

Mit Erlass vom 14.10.2013 hat das BMF die Wartung der Artikel I bis III in den ... ...mehr

Highlights – Salzburger Steuerdialog 2013

Grundsätzlich können pflegebedingte Kosten nur von der pflegebedürftigen Person selbst als ... ...mehr

Splitter

Neuordnung der Vertretungsbefugnisse der Steuerberater im WTBG ...mehr

Termin 31.12.2013

Wie bereits ausführlich in der letzten Ausgabe der KlientenInfo besprochen, hier nochmal in aller ... ...mehr

Termin 31.12.2013

Illustration

Wie bereits ausführlich in der letzten Ausgabe der KlientenInfo besprochen, hier nochmal in aller Kürze zur Erinnerung:

  • Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2010 bei Mehrfachversicherung. Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.
  • Arbeitnehmerveranlagung 2008
    Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit.
  • Ankauf von WP für optimale Ausnutzung des GFB 2013
    Sollten Sie noch nicht ausreichend Investitionen getätigt haben, so ist es am einfachsten, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) erforderliche Investitionsdeckung bei Gewinnen über 30.000 € durch den Kauf von Wertpapieren zu erfüllen. Zu diesem Zweck sollten etwa Mitte bis Ende Dezember gemeinsam mit dem Steuerberater der erwartete steuerliche Jahresgewinn 2013 geschätzt und der voraussichtlich über 3.900 € (= Grundfreibetrag!) liegende Gewinnfreibetrag ermittelt und entsprechende Wertpapiere gekauft werden. Der GFB beträgt für Gewinne bis 175.000 € 13 %. Für Gewinne zwischen 175.000 € und 350.000 € können 7 % und für Gewinne zwischen 350.000 € und 580.000 € 4,5 % als GFB geltend gemacht werden. Für Gewinne über 580.000 € gibt es gar keinen GFB mehr.
    Bis zum Ultimo sollten die Wertpapiere auf ihrem Depot verfügbar sein!

Stand: 10. Dezember 2013

Bild: Udo Ingber - Fotolia.com

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