Steuernews - Änderungen in der Sozialversicherung
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ÖGSW News

Steuerreform 2015/16 – Mitarbeiterrabatte und Sachbezüge

Im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 wurden verschiedene Befreiungsbestimmungen adaptiert und ... ...mehr

Anmerkungen zur Grunderwerbsteuer nach der Steuerreform 2015/16

In der Sonderklienten-Info zur Steuerreform 2015/2016 wurde bereits ausführlich über die Neuerungen ... ...mehr

Änderungen in der Sozialversicherung

Die Änderungen treten mit 1.1.2016 in Kraft. ...mehr

Reform des Erbrechts

Es gibt noch genügend Zeit, sich mit den neuen Bestimmungen anzufreunden. ...mehr

Strafrechtsänderungsgesetz

Sämtliche relevanten Änderungen treten mit 1.1.2016 in Kraft. ...mehr

Splitter

BMF-Info zur Gruppenbesteuerung bei Liquidation ...mehr

Termine

In steuerlicher Hinsicht kann es manchmal schon am 1.10. und nicht erst am 32.12. zu spät sein. ...mehr

Änderungen in der Sozialversicherung

Illustration

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 wurden auch zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Sozialversicherung, die zu einer Verwaltungsvereinfachung für Unternehmen führen sollen, beschlossen. Die Änderungen treten mit 1.1.2016 in Kraft. Auf folgende wichtige Änderungen ist hinzuweisen:

  • Die Beitragssätze für Arbeiter und Angestellte in der Krankenversicherung werden vereinheitlicht. Sie betragen ab 1.1.2016:
      Dienstnehmeranteil Dienstgeberanteil
    Arbeiter 3,87 % (bisher 3,95 %) 3,78 % (bisher 3,70 %)
    Angestellte 3,87 % (bisher 3,82 %) 3,78 % (bisher 3,83 %)
  • Die Beitragssätze für Lehrlinge in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung werden neu geregelt (KV neu: 3,35 %, keine Befreiung in den ersten beiden Lehrjahren; AV-Beitrag neu: 2,4 % pa statt 6 % im letzten Lehrjahr).
  • Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage wird 2016 außertourlich um € 90 erhöht. Unter Berücksichtigung der laufenden Aufwertung wird sie daher voraussichtlich € 4.860 pm
  • Anpassung der nicht als Entgelt geltenden Bezüge an die einkommensteuerlichen Bestimmungen (siehe Pkt 1.)
  • Die Mindestbeitragsgrundlagen im GSVG werden ab 1.1.2016 auf das Niveau der Geringfügigkeitsgrenze nach dem ASVG gesenkt (voraussichtlich € 415,72 pm).

Das kürzlich veröffentlichte Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) enthält ua eine Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung des Sozialbetruges durch Scheinfirmen, Vermeidung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Krankenständen sowie Verhinderung der unrechtmäßigen Verwendung der E-card.  Rechtskräftig als Scheinunternehmer festgestellte Unternehmen werden vom BMF im Internet veröffentlicht. Auftraggeber, die bewusst oder grob fahrlässig ein Scheinunternehmen zur Abwicklung eines Auftrags einsetzen, haften für die Löhne der eingesetzten Arbeitnehmer.

Dienstgeber haben ab 1.1.2016 alle Meldungen an die Sozialversicherung – abgesehen von der Anmeldung vorweg per Telefon oder Telefax – elektronisch zu erstatten (Ausnahme: Dienstgeber in Privathaushalten). Mit dem Meldepflicht-Änderungsgesetz werden ab dem 1.1.2017 übrigens die Meldepflichten für Dienstgeber reduziert.

Stand: 7. September 2015

Bild: zuzi - Fotolia.com

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