Steuernews - Termine
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ÖGSW News

Steuerliche Erleichterungen für Vereine

Im Rahmen der laufenden Richtlinienwartung 2013 sind folgende Punkte aus den Vereinsrichtlinien ... ...mehr

Highlights aus dem EStR - Wartungserlass 2013

Erlass zur Besteuerung des Kapitalvermögens in die Richtlinien wurde integriert ...mehr

Kroatien - Übergangsbestimmungen für IG Lieferungen bis 31.12.2013

Kroatien ist seit 1.7.2013 das 28. Mitglied der Europäischen Union. ...mehr

Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013

Am 12.6.2013 wurde das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG) 2013 im Nationalrat beschlossen ...mehr

Das neue Bundesfinanzgericht am 1.1.2014

Der Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll nun eine eingehende Darstellung der künftigen ... ...mehr

Wichtige Änderungen in der Gewerbeordnung

Mit der letzten Novelle zur Gewerbeordnung wurden einige für die Praxis durchaus bedeutsame ... ...mehr

Umstellung auf SEPA - die neue Zahlungsart ab 1.2.2014

Im Februar 2014 ist es endgültig soweit. Sind Sie SEPA-fit? SEPA steht für Single Euro Payment Area. ...mehr

Splitter

Infos zu Werbungskosten, Nachversteuerung, Kinderbetreuungszuschuss, Einführung einer ... ...mehr

Termine

Eine kurze Terminübersicht für den Herbst! ...mehr

Termine

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30.9.2013

Binnen 9 Monaten nach dem Abschlussstichtag haben spendenbegünstigte Einrichtungen jährlich dem Finanzamt 1/23 die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers vorzulegen, worin nach Durchführung einer Prüfung des Rechnungs- oder Jahresabschlusses das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme / den Verbleib in der Liste der spendenbegünstigten Vereine bestätigt wird.

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften zum Firmenbuch für den Regelbilanzstichtag 31.12.2012 – siehe ausführlich dazu KlientenINFO Ausgabe 3/2013.

Die Möglichkeit der Erstattung von Vorsteuern 2012 in EU-Mitgliedsländern via FinanzOnline endet am 30.9.2013 - siehe KlientenINFO Ausgabe 3/2013 Punkt 4.

Herabsetzung der laufenden Steuervorauszahlungen 2013: Ein Herabsetzungsantrag für die laufenden Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer 2013 kann letztmalig bis 30.9.2013 gestellt werden. Vom Hochwasser betroffene Personen/Gesellschaften haben bis 31.10.2013 Zeit dafür. Dem Antrag sollte vorsorglich auch eine Prognoserechnung für 2013 angeschlossen werden. Danach besteht nur mehr die Möglichkeit, die am 15.11.2013 fällige Vorauszahlung durch Stundungs- oder Ratenansuchen hinauszuschieben. Übrigens: für die Beiträge der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft besteht ebenfalls die Möglichkeit der Herabsetzung.

1.10.2013

Beginn Anspruchsverzinsung: ab 1.10.2013 werden für Nachzahlungen bzw. Gutschriften aus der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung 2012 Anspruchszinsen (derzeit 1,88%) verrechnet. Wer für 2012 mit einer Steuernachzahlung rechnen muss, kann die Belastung durch Anspruchszinsen im Wege einer freiwilligen Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung vermeiden. Anspruchszinsen unter 50 € werden nicht vorgeschrieben (Freigrenze). Hinweis: Anspruchszinsen sind generell ertragsteuerlich neutral: Zinsenaufwendungen sind daher steuerlich nicht absetzbar, Zinsenerträge dafür steuerfrei.

31.10.2013

Arbeitnehmer können für die (voraussichtlich) anfallenden Ausgaben zur Beseitigung von Katastrophenschäden bis 31.10.2013 die Ausstellung eines Freibetragsbescheides beantragen. Wird dieser dem Arbeitgeber rechtzeitig (also bis Dezember) vorgelegt, so kann dieser den Freibetrag rückwirkend (durch Aufrollung) für das gesamte Jahr berücksichtigen und die Lohnsteuer rückerstatten.

Stand: 9. September 2013

Bild: mapoli-photo - Fotolia.com

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