30.6.2015
Die Frist für Antrag auf Erstattung von Vorsteuern 2014 im Drittland bzw für Drittlandsunternehmer in Österreich endet am 30.6.2015.
30.9.2015
- Die Möglichkeit des Antrags auf Erstattung von Vorsteuern 2014 in EU-Mitgliedsländern via FinanzOnline endet am 30.9.2015.
- Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch für das Kalenderjahr 2014.
Neu ab 20.7.2015: Für Kleinstkapitalgesellschaften halbiert sich der Strafrahmen bei nicht fristgerechter Offenlegung auf 350 € Mindeststrafe bis 1.800 € Höchststrafe je Gesellschaft und je Geschäftsführer. Weiters wird eine Mindestfrist von 6 Wochen zwischen der ersten Zwangsstrafe und der Erlassung der folgenden Zwangsstrafe normiert.
Stand: 15. Juni 2015