30.6.2013
Frist für Antrag auf Erstattung von Vorsteuern 2012 im Drittland bzw für Drittlandsunternehmer in Österreich endet am 30.6.2013.
30.9.2013
Die Möglichkeit der Erstattung von Vorsteuern 2012 in EU-Mitgliedsländern via FinanzOnline endet am 30.9.2013.
Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften
beim Firmenbuch
Zur Erinnerung: Grundsätzlich sind die Jahresabschlüsse von
Kapitalgesellschaften innerhalb von 9 Monaten nach dem
Bilanzstichtag durch Einreichung in elektronischer Form beim
Firmenbuch offen zu legen. Für Kapitalgesellschaften mit
Bilanzstichtag 31.12.2012 endet die Offenlegungspflicht
daher am 30.9.2013. Wird die Verpflichtung zur
Einreichung nicht fristgerecht erfüllt, droht eine automatische
Zwangsstrafe von mindestens 700 €, die
jedem Geschäftsführer und auch der
Gesellschaft selbst vorgeschrieben und auch
mehrmals verhängt werden kann. Im Falle der mehrmaligen
Verhängung können die Zwangsstrafen bei mittelgroßen
Kapitalgesellschaften bis zum Dreifachen, bei großen
Gesellschaften sogar bis zum Sechsfachen angehoben
werden.
Die Eingabegebühr beträgt bei elektronischer Einreichung für eine GmbH 30 € und für eine AG 138 €, die Eintragungsgebühr beträgt 19 €. Insgesamt betragen damit die Gebühren für einen elektronisch übermittelten Jahresabschluss bei einer GmbH 49 € und bei einer AG 157 €. Die Eintragungsgebühr von 19 € entfällt bei freiwilliger elektronischer Einreichung durch Kleinst-Kapitalgesellschaften (Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag 70.000 € nicht überschritten), wenn die Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgt. Bei Einreichung in Papierform wird zusätzlich ein Zuschlag von 16 € vorgeschrieben.
Stand: 13. Juni 2013