Steuernews - Termine
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SOMMERJOBS: Was Kinder in den Ferien verdienen dürfen

Wenn studierende Kinder für die Ferien einen lukrativen Ferialjob finden, so ist das sowohl für die ... ...mehr

Highlights aus den Körperschaftsteuerrichtlinien 2013

Am 13.3.2013 hat das BMF die neuen Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 (KStR 2013) erlassen ...mehr

Steuerliche Erleichterungen iZm der Hochwasserkatastrophe

Infos zu Steuerliche Maßnahmen und Vergünstigungen, die anlässlich der aktuellen ... ...mehr

Vorsteuerrückerstattung rechtzeitig bis 30.6.2013 bzw 30.9.2013

Österreichische Unternehmer haben bis 30.9.2013 Zeit, ihre Anträge elektronisch über FinanzOnline ... ...mehr

Splitter

Infos zu Zinsen, Änderung des DBA und Stiftungseingangssteuergesetzes und dem Verlustausgleich beim ... ...mehr

Termine

Eine kurze Auflistung der wichtigsten Termine für die Sommermonate ...mehr

Termine

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30.6.2013

Frist für Antrag auf Erstattung von Vorsteuern 2012 im Drittland bzw für Drittlandsunternehmer in Österreich endet am 30.6.2013.

30.9.2013

Die Möglichkeit der Erstattung von Vorsteuern 2012 in EU-Mitgliedsländern via FinanzOnline endet am 30.9.2013.

Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch
Zur Erinnerung: Grundsätzlich sind die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag durch Einreichung in elektronischer Form beim Firmenbuch offen zu legen. Für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2012 endet die Offenlegungspflicht daher am 30.9.2013. Wird die Verpflichtung zur Einreichung nicht fristgerecht erfüllt, droht eine automatische Zwangsstrafe von mindestens 700 €, die jedem Geschäftsführer und auch der Gesellschaft selbst vorgeschrieben und auch mehrmals verhängt werden kann. Im Falle der mehrmaligen Verhängung können die Zwangsstrafen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften bis zum Dreifachen, bei großen Gesellschaften sogar bis zum Sechsfachen angehoben werden.

Die Eingabegebühr beträgt bei elektronischer Einreichung für eine GmbH 30 € und für eine AG 138 €, die Eintragungsgebühr beträgt 19 €. Insgesamt betragen damit die Gebühren für einen elektronisch übermittelten Jahresabschluss bei einer GmbH 49 € und bei einer AG 157 €. Die Eintragungsgebühr von 19 € entfällt bei freiwilliger elektronischer Einreichung durch Kleinst-Kapitalgesellschaften (Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag 70.000 € nicht überschritten), wenn die Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgt. Bei Einreichung in Papierform wird zusätzlich ein Zuschlag von 16 € vorgeschrieben.

Stand: 13. Juni 2013

Bild: steffus - Fotolia.com

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