Steuernews - Sozialversicherungswerte für 2020
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Steuernews

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Editorial

Das Jahr 2020 nimmt langsam Fahrt auf. ...mehr

Steuerliche Neuerungen ab 2020

Obwohl wir über die Änderungen laufend berichtet haben, finden Sie nachstehend einen Überblick über ... ...mehr

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Bis zum 15.2.2020 muss der Jahresendbeleg 2019 mittels Belegcheck-App und individuellem ... ...mehr

Sozialversicherungswerte für 2020

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Steuerliche Pläne im Regierungsprogramm 2020-2024

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Steuerentlastung

Um das Ziel „Steuerentlastung“ zu erreichen, sind folgende Maßnahmen geplant. ...mehr

Ökosoziale Steuerreform

Die Bundesregierung strebt eine umfassende ökosoziale Steuerreform an, die vor allem eine ... ...mehr

Steuerstrukturreform und Services

Das Thema „Strukturreform“, mit dem sich in den letzten Jahren die meisten Regierungen beschäftigt ... ...mehr

Rechtssicherheit und Entlastung für Selbstständige und KMU

Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern im Wohnungsverband (anteilig am ... ...mehr

Weitere Einzelmaßnahmen

Erhöhung des Familienbonus ...mehr

Sozialversicherungswerte für 2020

Illustration

Dienstnehmer (ASVG)

Höchstbeitragsgrundlage in € jährlich monatlich täglich
laufende Bezüge --- 5.370,00 179,00
Sonderzahlungen1) 10.740,00 --- ---
Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen --- 6.265,00 ---
Geringfügigkeitsgrenze --- 460,66  
Beitragssätze je Beitragsgruppe gesamt Dienstgeber-Anteil Dienstnehmer-Anteil
Arbeiter/Angestellte      
Unfallversicherung 1,20 % 1,20 % 3) ---
Krankenversicherung 7,65 % 3,78 % 3,87 %
Pensionsversicherung 22,80 % 6) 12,55 % 10,25 %
Sonstige (AV, KU, WF, IE) 7,70 % 3,70 % 4,00 % 2)
Gesamt 39,35 % 21,23 % 18,12 %
BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage) 1,53 % 1,53 % ---
Freie Dienstnehmer      
Unfallversicherung 1,20 % 1,20 % 3) ---
Krankenversicherung 7,65 % 3,78 % 3,87 %
Pensionsversicherung 22,80 % 6) 12,55 % 10,25 %
Sonstige (AV, KU, WF, IE) 6,70 % 3,20 % 3,50 % 2)
Gesamt 38,35 % 20,73 % 17,62 %
BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage) 1,53 % 1,53 % ---
Auflösungsabgabe Letztmalig im Jahr 2019    
Bei DG-Kündigung /einvernehmlicher Auflösung   --- ---
Pensionisten      
Krankenversicherung = gesamt 5,10 % --- 5,10 %
Geringfügig Beschäftigte   bei Überschreiten der 1,5-fachen Geringfügigkeitsgrenze von 690,99 € 4) bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze aus mehreren Dienstverhältnissen 5)
Arbeiter   17,60 % 14,12 %
Angestellte   17,60 % 14,12 %
Freie Dienstnehmer   17,60 % 14,12 %
BV-Beitrag („Abfertigung neu“)   1,53 % ---
Selbstversicherung (Opting In)   65,03 € monatlich

1) Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeitern und Angestellten um 1 % (DN-Anteil) bzw 0,5 % (DG-Anteil), bei freien Dienstnehmern nur der DN-Anteil um 0,5 %.
2) Der 3 %ige Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) beträgt für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis 1.733 € Null, über 1.733 € bis 1.891 €: 1 % und über 1.891 € bis 2.049 €: 2 %.
3) entfällt bei über 60-jährigen Beschäftigten
4) UV 1,2 % (entfällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschäftigten) zuzüglich pauschale Dienstgeberabgabe 16,4 %
5) zuzüglich 0,5 % Arbeiterkammerumlage
6) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Dienstnehmer, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj, bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

Höchstbeiträge (ohne BV-Beitrag) in € gesamt Dienstgeber Dienstnehmer
Arbeiter/Angestellte      
- monatlich 2.113,09 1.140,05 973,04
- jährlich (inklusive Sonderzahlungen) 29.422,17 15.907,00 13.515,17
Freie Dienstnehmer      
- monatlich 2.402,62 1.298,73 1.103,89
- jährlich (ohne Sonderzahlungen) 28.831,44 15.584,76 13.246,68

Gewerbetreibende/Sonstige Selbständige (GSVG/FSVG)

Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen in € vorläufige und endgültige Mindestbeitragsgrundlage vorläufige und endgültige Höchstbeitragsgrundlage
  monatlich jährlich monatlich jährlich
Gewerbetreibende        
Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - KV 1) 460,66 5.527,92 --- ---
Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - PV 574,36 6.892,32 6.265,00 75.180,00
ab dem 3. Jahr – in der KV 460,66 5.527,92 6.265,00 75.180,00
ab dem 3. Jahr – in der PV 574,36 6.892,32 6.265,00 75.180,00
Sonstige Selbständige        
mit oder ohne andere Einkünften 2) 460,66 5.527,92 6.265,00 75.180,00

1) Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragsgrundlage iHv 460,66 € pm fix, dh es erfolgt keine Nachbemessung.

2) Die große Versicherungsgrenze, wenn keine Nebentätigkeit ausgeübt wird, entfällt seit 2016.

Berechnung der vorläufigen monatlichen Beitragsgrundlage:
(bis zum Vorliegen des Steuerbescheides für 2020):

Einkünfte aus versicherungspflichtiger Tätigkeit lt Steuerbescheid 2017
+ in 2017 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge
= Summe
x 1,082 (Inflationsbereinigung)
: Anzahl der Pflichtversicherungsmonate
Beitragssätze Gewerbetreibende FSVG Sonstige Selbständige
Unfallversicherung pro Monat 10,09 € 10,09 € 10,09 €
Krankenversicherung 6,80 % --- 6,80 %
Pensionsversicherung 18,50 % 3) 20,0 % 18,50 %
Gesamt 25,30 % 20,0 % 25,30 %
BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage) 1,53 % freiwillig 1,53 %

1) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Personen, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj, bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

Mindest- und Höchstbeiträge in Absolutbeträgen (inkl UV) in € (ohne BV-Beitrag)

vorläufige Mindestbeiträge

vorläufige und endgültige Höchstbeiträge

  monatlich jährlich monatlich jährlich
Gewerbetreibende        
Neuzugänger im 1. und 2. Jahr 1) 147,67 1.772,04 1.200,44 14.405,28
ab dem 3. Jahr 147,67 1.772,04 1.595,14 19.141,68
Sonstige Selbständige        
mit oder ohne andere Einkünfte 126,63 1.519,56 1.595,14 19.141,68

Kammerumlage 2 - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

Steiermark Burgenland Salzburg Tirol Wien Kärnten Vorarlberg
0,37 % 0,42 % 0,39 % 0,41 % 0,38 % 0,38 % 0,39 % 0,37 % 0,34 %

Ausgleichstaxe 2020

Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese beträgt für jeden begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre:

bei 25 bis 99 Dienstnehmer 100 bis 399 Dienstnehmer ab 400 Dienstnehmer
pm / pro 25 DN 267 € 375 € 398 €

Stand: 06. Februar 2020

Bild: Gina Sanders - Fotolia.com

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