Steuernews - Sozialversicherungswerte für 2019
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ÖGSW News

Editorial

Zu der vielfach angekündigten Steuerreform 2020 gibt es bisher nur wenige Details. ...mehr

Steuerreform 2020 quo vadis? Ein Statusbericht

Die Aussagen der Politiker zum Maßnahmenpaket „Entlastung Österreich“ sind bislang leider äußerst ... ...mehr

Neuerungen im Steuerrecht ab 2019

Die steuerlichen Neuerungen zum Jahresbeginn 2019 sind eher gering und resultieren aus dem ... ...mehr

BREXIT - was nun? Steuerliche Folgen des Brexits

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in Großbritannien zum Brexit hat das BMF eine Information ... ...mehr

Aktuelles zu Lohnsteuer und Sozialversicherung

Über die allseits beachtete Neueinführung des Familienbonus Plus mit Beginn des Jahres 2019 haben ... ...mehr

Splitter

Mit 1.1.2019 ist die KU 1 zweifach gesenkt worden. ...mehr

Wichtige Termine für Februar und März

Bis zum 15.2.2019 muss der Jahresendbelegs 2018 (= Dezember Monatsbeleg) mittels Belegcheck-App und ... ...mehr

Sozialversicherungswerte für 2019

Aktuelle Werte zum Thema Dienstnehmer und gewerbetreibende/sonstige Selbständige ...mehr

Sozialversicherungswerte für 2019

Illustration

Dienstnehmer (ASVG)

Höchstbeitragsgrundlage in € jährlich monatlich täglich
laufende Bezüge --- 5.220,00 174,00
Sonderzahlungen1) 10.440,00 --- ---
Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen --- 6.090,00 ---
Geringfügigkeitsgrenze --- 446,81  
Beitragssätze je Beitragsgruppe gesamt Dienstgeber-Anteil Dienstnehmer-Anteil
Arbeiter/Angestellte      
Unfallversicherung 1,20 % 1,20 % 3) ---
Krankenversicherung 7,65 % 3,78 % 3,87 %
Pensionsversicherung 22,80 % 6) 12,55 % 10,25 %
Sonstige (AV, KU, WF, IE) 7,85 % 3,85 % 4,00 % 2)
Gesamt 39,50 % 21,38 % 18,12 %
BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage) 1,53 % 1,53 % ---
Freie Dienstnehmer      
Unfallversicherung 1,20 % 1,20 % 3) ---
Krankenversicherung 7,65 % 3,78 % 3,87 %
Pensionsversicherung 22,80 % 6) 12,55 % 10,25 %
Sonstige (AV, KU, WF, IE) 6,85 % 3,35 % 3,50 % 2)
Gesamt 38,50 % 20,88 % 17,62 %
BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage) 1,53 % 1,53 % ---
Auflösungsabgabe Letztmalig im Jahr 2019    
Bei DG-Kündigung /einvernehmlicher Auflösung   131,00 € ---
Pensionisten      
Krankenversicherung = gesamt 5,10 % --- 5,10 %
Geringfügig Beschäftigte   bei Überschreiten der 1,5-fachen Geringfügigkeitsgrenze von 670,22 € 4) bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze aus mehreren Dienstverhältnissen 5)
Arbeiter   17,70 % 14,12 %
Angestellte   17,70 % 14,12 %
Freie Dienstnehmer   17,70 % 14,12 %
BV-Beitrag („Abfertigung neu“)   1,53 % ---
Selbstversicherung (Opting In)   63,07 € monatlich

1) Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeitern und Angestellten um 1 % (DN-Anteil) bzw 0,5 % (DG-Anteil), bei freien Dienstnehmern nur der DN-Anteil um 0,5 %.
2) Der 3 %ige Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) beträgt für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis 1.681 € Null, über 1.681 € bis 1.834 €: 1 % und über 1.834 € bis 1.987 €: 2 %.
3) entfällt bei über 60-jährigen Beschäftigten
4) UV 1,2 % (entfällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschäftigten) zuzüglich pauschale Dienstgeberabgabe 16,4 %
5) zuzüglich 0,5 % Arbeiterkammerumlage
6) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Dienstnehmer, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj, bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

Höchstbeiträge (ohne BV-Beitrag) in € gesamt Dienstgeber Dienstnehmer
Arbeiter/Angestellte      
- monatlich 2.061,90 1.116,04 945,86
- jährlich (inklusive Sonderzahlungen) 28.710,00 15.572,35 13.137,65
Freie Dienstnehmer      
- monatlich 2.344,65 1.271,59 1.073,06
- jährlich (ohne Sonderzahlungen) 28.135,80 15.259,08 12.876,72

Gewerbetreibende/Sonstige Selbständige (GSVG/FSVG)

Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen in € vorläufige und endgültige Mindestbeitragsgrundlage vorläufige und endgültige Höchstbeitragsgrundlage
  monatlich jährlich monatlich jährlich
Gewerbetreibende        
Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - KV 1) 446,81 5.361,72 --- ---
Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - PV 654,25 7.851,00 6.090,00 73.080,00
ab dem 3. Jahr – in der KV 446,81 5.361,72 6.090,00 73.080,00
ab dem 3. Jahr – in der PV 654,25 7.851,00 6.090,00 73.080,00
Sonstige Selbständige        
mit oder ohne andere Einkünften 2) 446,81 5.361,72 6.090,00 73.080,00

1) Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragsgrundlage iHv 446,81 € pm fix, dh es erfolgt keine Nachbemessung.

2) Die große Versicherungsgrenze, wenn keine Nebentätigkeit ausgeübt wird, entfällt seit 2016.

Berechnung der vorläufigen monatlichen Beitragsgrundlage:
(bis zum Vorliegen des Steuerbescheides für 2018):

Einkünfte aus versicherungspflichtiger Tätigkeit lt Steuerbescheid 2016
+ in 2016 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge
= Summe
x 1,075 (Inflationsbereinigung)
: Anzahl der Pflichtversicherungsmonate
Beitragssätze Gewerbetreibende FSVG Sonstige Selbständige
Unfallversicherung pro Monat 9,79 € 9,79 € 9,79 €
Krankenversicherung 7,65 % --- 7,65 %
Pensionsversicherung 18,50 % 3) 20,0 % 18,50 %
Gesamt 26,15 % 20,0 % 26,15 %
BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage) 1,53 % freiwillig 1,53 %

1) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Personen, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj, bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

Mindest- und Höchstbeiträge in Absolutbeträgen (inkl UV) in € (ohne BV-Beitrag)

vorläufige Mindestbeiträge

vorläufige und endgültige Höchstbeiträge

  monatlich jährlich monatlich jährlich
Gewerbetreibende        
Neuzugänger im 1. und 2. Jahr 1) 165,01 1.980,13 1.170,62 14.047,44
ab dem 3. Jahr 165,01 1.980,13 1.602,33 19.227,96
Sonstige Selbständige        
mit oder ohne andere Einkünfte 126,63 1.519,57 1.602,33 19.227,96

Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB)

Seit 2018 beträgt der DB 3,9% der Bemessungsgrundlage (Arbeitslöhne an Dienstnehmer, freie Dienstnehmer und wesentlich Beteiligte). Übersteigt die monatliche Bemessungsgrundlage € 1.460 nicht, so verringert sie sich um € 1.095.

Kammerumlage 2 - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

Steiermark Burgenland Salzburg Tirol Wien Kärnten Vorarlberg
0,37 % 0,42 % 0,40 % 0,41 % 0,38 % 0,38 % 0,39 % 0,37 % 0,34 %

Ausgleichstaxe 2019

Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese beträgt für jeden begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre:

bei 25 bis 99 Dienstnehmer 100 bis 399 Dienstnehmer ab 400 Dienstnehmer
pm / pro 25 DN 262 € 368 € 391 €

Stand: 07. Februar 2019

Bild: Ralf Geithe - stock.adobe.com

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