Steuernews - Wichtige Termine
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Steuernews

ÖGSW News

Was gibt es Neues in 2014?

Neuerungen bei der Pauschalierung von Land- und Forstwirten ...mehr

Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014

Am 29.1.2014 wurde die Regierungsvorlage zum AbgÄG 2014 veröffentlicht. ...mehr

Splitter

Was passiert mit dem Verlustvortrag bei Tod des Steuerpflichtigen? ...mehr

Wichtige Termine

SEPA-Stichtag verschoben auf den 1.8.2014, Einreichung Jahreslohnzettel und Meldungen ... ...mehr

Nützliche Übersichten und Werte 2014

Steuerlich und SV-rechtlich relevante Zinssätze, Pflegegeld nach dem Bundespflegegesetz ...mehr

Sozialversicherungswerte und -beträge für 2014

Echte und freie Dienstverhältnisse (ASVG), Gewerbetreibende / sonstige Selbständige (GSVG / FSVG) ...mehr

Wichtige Termine

Illustration

1.2.2014

SEPA-Stichtag verschoben auf den 1.8.2014

Lastschriften und Überweisungen werden für einen zusätzlichen Übergangszeitraum bis zum 1. 8. 2014 in einem anderen als dem einheitlichen europäischen SEPA-Format akzeptiert. Die im Jahr 2012 verabschiedete SEPA Verordnung, wonach für Zahlungen im europäischen Binnenmarkt IBAN und BIC verwendet werden müssen, sah als Endtermin den 1.2.2014 vor (siehe dazu Klienten-Info 4/2013). Um Unterbrechungen im Zahlungsverkehr zu vermeiden, hat die EU-Kommission am 9.1.2014 vorgeschlagen, dass Nicht-SEPA-Formate in einer Übergangsfrist bis zum 1. 8. 2014 weiter akzeptiert werden können. Die offizielle Frist für die SEPA-Umstellung zum 1.2.2014 wird nicht geändert.

Autobahnvignette 2014 nicht vergessen

Spätestens ab 1.2.2014 muss die limettenfarbige Jahresvignette 2014 (gültig vom 1.12.2013 bis 31.1.2015) auf der Windschutzscheibe kleben. Widrigenfalls ist eine Ersatzmaut von 120 € für PKW zu entrichten.

28.2.2014

Einreichung Jahreslohnzettel und Meldungen

Frist für die elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel 2013 (Formular L 16), der Mitteilungen nach § 109a EStG (Formular E 109a) und der neuen Meldung für Auslandszahlungen nach § 109b EStG (Formular E 109b) über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern; www.elda.at) bzw für Großarbeitgeber über ÖSTAT (Statistik Austria).

31.3.2014

Einreichung der Jahreserklärungen 2013 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe (Wiener U-Bahnsteuer).

Einkommensbericht für Gesellschaften mit mehr als 150 ArbeitnehmerInnen

Ab 1.1 2014 müssen bereits Betriebe, die dauernd mehr als 150 Arbeitnehmer beschäftigen, einen Einkommensbericht, und zwar erstmalig für das Jahr 2013, erstellen. Der Einkommensbericht, der in der Folge alle zwei Jahre abzufassen ist, soll die Einkommenstransparenz erhöhen und den Abbau von Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen unterstützen. Die Entgeltsanalyse hat in anonymisierter Form zu erfolgen und darf keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen. Der Bericht ist den Belegschaftsvertretungsorganen bis spätestens 31.3. des Folgejahres (somit bis zum 31.3.2014) zu übermitteln. Das Gesetz sieht für die Arbeitnehmer eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich des Inhaltes vor. Das Bundeskanzleramt hat einen unverbindlichen Leitfaden zur Erstellung des Einkommensberichtes zum Download zur Verfügung gestellt. Für Unternehmen, die dauernd mehr als 250 (500 bzw 1.000) ArbeitnehmerInnen beschäftigen, besteht die Verpflichtung bereits seit 1.1.2013 (1.1.2012 bzw 1.1.2011).

Stand: 13. Februar 2014

Bild: pressmaster - Fotolia.com

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