Steuernews - Sozialversicherungswerte und -beiträge für 2013
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ÖGSW News

Steuerliche Neuerungen ab 1.1. 2013

Informationen zu Solidarabgabe, Bilanzberichtigung, Grundbucheintragungsgebühr etc. ...mehr

Die neue Pendlerförderung

Die derzeit als Regierungsvorlage präsentierte Pendlerförderung soll im Februar rückwirkend ab ... ...mehr

Neue Gastgewerbepauschalierung

Die aufgehobene Gastgewerbepauschalierungsverordnung wurde durch eine neue Verordnung ersetzt. ...mehr

Accounting News

Im Dezember 2012 wurde der Grundstein für die umgangssprachlich „Bilanzpolizei“ genannte ... ...mehr

Gutachten der FGG zur Geltendmachung der Forschungsprämie nötig

Unternehmen können für Forschung und Entwicklung eine 10%-ige Forschungsprämie beantragen. ...mehr

Highlights aus dem Wartungserlass 2012 – Umsatzsteuer-Richtlinien

In die Umsatzsteuer-Richtlinien wurden u. a. Aussagen zu den gesetzlichen Änderungen 2012 ... ...mehr

Splitter

Informationen zu Grunderwerbsteuer, FinanzOnline, Verlustübernahme etc. ...mehr

Termine: Übersicht für das erste Halbjahr 2013

Eine Auflistung wichtiger Termine für die ersten Monate im neuen Jahr. ...mehr

Sozialversicherungswerte und -beiträge für 2013

Eine Auflistung der aktuellen Sozialversicherungswerte für das neue Jahr. ...mehr

Sozialversicherungswerte und -beiträge für 2013

Illustration

Echte und freie Dienstverhältnisse (ASVG)

Höchstbeitragsgrundlage in € jährlich monatlich täglich
laufende Bezüge - 4.440,00 148,00
Sonderzahlungen1) 8.880,00 - -
Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen - 5.180,00 -
Geringfügigkeitsgrenze - 386,80 29,70
Beitragssätze je Beitragsgruppe gesamt Dienstgeber-Anteil Dienstnehmer-Anteil
Arbeiter      
Unfallversicherung 1,40 % 1,40 % -
Krankenversicherung 7,65 % 3,70 % 3,95 %
Pensionsversicherung 22,80 % 12,55 % 10,25 %
Sonstige (AV, KU, WF, IE) 8,05 % 4,05 % 4,00 % 2)
Gesamt 39,90 % 21,70 % 18,20 %
BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage) 1,53 % 1,53 % -
Angestellte      
Unfallversicherung 1,40 % 1,40 % -
Krankenversicherung 7,65 % 3,83 % 3,82 %
Pensionsversicherung 22,80 % 12,55 % 10,25 %
Sonstige (AV, KU, WF, IE) 8,05 % 4,05 % 4,00 % 2)
Gesamt 39,90 % 21,83 % 18,07 %
BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage) 1,53 % 1,53 % -
Freie Dienstnehmer      
Unfallversicherung 1,40 % 1,40 % -
Krankenversicherung 7,65 % 3,78 % 3,87 %
Pensionsversicherung 22,80 % 12,55 % 10,25 %
Sonstige (AV, KU, WF, IE) 7,05 % 3,55 % 3,50 % 2)
Gesamt 38,90 % 21,28 % 17,62 %
BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage) 1,53 % 1,53 % -
       
Auflösungsabgabe NEU      
Bei DG-Kündigung/einvern.Auflösung   113,00 € -
       
Pensionisten      
Krankenversicherung = gesamt 5,10 % - 5,10 %
Geringfügig Beschäftigte   bei Überschreiten der 1,5-fachen Geringfügigkeitsgrenze 3) bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze aus mehreren Dienstverhältnissen 4)
Arbeiter   17,80 % 14,20 %
Angestellte   17,80 % 13,65 %
Freie Dienstnehmer   17,80 % 14,20 %
BV-Beitrag („Abfertigung neu“)   1,53 % -
Selbstversicherung (Opting In)   54,59 € monatlich

1) Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeiten und Angestellten um 1 % (DN-Anteil) bzw 0,5 % (DG-Anteil), bei freien Dienstnehmern nur der DN-Anteil um 0,5 %.

2) Der 3 %ige Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) beträgt für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis 1.219 € Null, über 1.219 € bis 1.330 €: 1 % und über 1.330 € bis 1.497 € 2 %.

3) UV 1,4 % (entfällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschäftigten) zuzüglich pauschale Dienstgeberabgabe 16,4 %

4) inkl 0,5 % Arbeiterkammerumlage

daher Höchstbeiträge (ohne BV-Beitrag) in € monatlich jährlich
Arbeiter/Angestellte (inklusive Sonderzahlungen) 1.771,56 24.668,64
Freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen) 2.015,02 24.801,84

Gewerbetreibende und sonstige Selbständige (GSVG/FSVG)

Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen und Versicherungsgrenzen in € vorläufige und endgültige Mindestbeitragsgrundlage bzw Versicherungsgrenzen vorläufige und endgültige Höchstbeitragsgrundlage
monatlich jährlich monatlich jährlich
Gewerbetreibende        
Neuzugänger im 1. bis 3. Jahr 537,78 6.453,36 5.180,00 62.160,00
ab dem 4. Jahr – in der KV 689,81 8.277,70 5.180,00 62.160,00
ab dem 4. Jahr – in der PV 673,17 8.078,04 5.180,00 62.160,00
Sonstige Selbständige        
mit anderen Einkünften 386,80 4.641,60 5.180,00 62.160,00
ohne anderen Einkünften 537,78 6.453,36 5.180,00 62.160,00
Berechnung der vorläufigen monatlichen Beitragsgrundlage:
(bis zum Vorliegen des Steuerbescheides für 2013):
Einkünfte aus versicherungspflichtiger Tätigkeit lt Steuerbescheid 2010
+ in 2010 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge
= Summe
x 1,056 (Inflationsbereinigung):
Anzahl der Pflichtversicherungsmonate 2010
Beitragssätze Gewerbetreibende FSVG Sonstige Selbständige
Unfallversicherung pro Monat 8,48 € 8,48 € 8,48 €
Krankenversicherung 7,65 % - 7,65 %
Pensionsversicherung 18,50 % 20,0 % 18,50 %
Gesamt 26,15 % 20,0 % 26,15 %
BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage) 1,53 % freiwillig 1,53 %
Mindest- und Höchstbeiträge in Absolutbeträgen (inkl UV) in € (ohne BV-Beitrag) vorläufige Mindestbeiträge vorläufige und endgültige Höchstbeiträge
monatlich jährlich monatlich jährlich
Gewerbetreibende        
Neuzugänger im 1. und 2. Jahr 149,11 1.789,31 1.007,92 12.095,04
Neuzugänger im 3. Jahr 149,11 1.789,31 1.363,06 16.356,60
ab dem 4. Jahr 185,79 2.229,48 1.363,06 16.356,60
Sonstige Selbständige        
mit anderen Einkünften 109,63 1.315,54 1.363,06 16.356,60
ohne anderen Einkünften 149,11 1.789,32 1.363,06 16.356,60

Die Kammerumlage 2 (KU 2), besser bekannt als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DZ zum DB-FLAF), ist von der monatlichen Lohnsumme eines Betriebes zu berechnen. Der DZ zum DB ist aufgrund des unterschiedlichen Landeskammeranteils für jedes Bundesland verschieden und beläuft sich (unverändert gegenüber dem Vorjahr) auf:

Steiermark Burgenland Salzburg Tirol Wien Kärnten Vorarlberg
0,39 % 0,44 % 0,42 % 0,43 % 0,40 % 0,40 % 0,41 % 0,39 % 0,36 %

Ausgleichstaxe 2013

Wird die Beschäftigungspflicht (je 25 DN ein begünstigt behinderter DN) nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten behinderten Dienstnehmer eine Ausgleichstaxe fällig. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstnehmer und beträgt für 2013:

Anzahl Dienstnehmer 0-24 25-99 100- 399 400 und mehr
monatliche Ausgleichstaxe keine 238 € 334 € 355 €

Stand: 4. Februar 2013

Bild: Christian Stoll - Fotolia.com

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